Privatkredit anbieten – Als Privatperson zum Kreditgeber werden
Das klassische Kreditgeschäft wird häufig von Banken und Finanzagenturen dominiert. Doch auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, Kredite zu vergeben. Hier erfahren Sie, wie Privatpersonen zum Kreditgeber werden.
Unterschied gewerbliche und private Kreditvergabe
Kreditvermittler, wie etwa Banken oder Finanzagenturen, zählen zu den gewerblich tätigen Kreditgebern. Diese unterscheiden sich von privaten Kreditgebern. Ein privater Kreditgeber handelt nicht, um einen Gewinn aus dem Kreditgeschäft zu erzielen. Juristisch ist ein privater Kreditgeber eine sogenannte natürliche Person. Besonders oft findet eine Kreditvergabe unter Privatleuten im familiären Umfeld oder unter Freunden und Bekannten statt. Da hierfür in der Regel auf eine Zinszahlung verzichtet wird, handelt es sich auch nicht um einen Kredit im Sinne der gesetzlichen Grundlagen. Sobald jedoch bei einer privaten Kreditvergabe Zinsen erhoben werden, somit also ein Gewinn entsteht, liegt kein reines Privatgeschäft mehr vor.
Möglichkeiten der Kreditvergabe
Ein privater Kreditgeber hat zwei Möglichkeiten einen Kredit zu vergeben. Zum einen besteht die Möglichkeit, den Kredit im privaten Rahmen zu vergeben, sprich den Kredit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zum anderen kann die Kreditvergabe über eine Vermittlungsplattform erfolgen. Hierbei treten Kreditgeber und Kreditnehmer über eine online agierende Vermittlungsplattform in Kontakt und tätigen die Kreditvergabe. Das Kreditgeschäft wird komplett über die Vermittlungsplattform abgewickelt.
Kredite von Privat an Privat ohne Zinszahlung
Die Kreditvergabe von Privatpersonen ohne Zinszahlung unterliegt keiner rechtlichen Grundlage im Sinne gesetzlicher Vorschriften über die Kreditvergabe. Natürlich kann diese Kreditvergabe schriftlich niedergelegt werden. Auch eine notarielle Beglaubigung ist möglich. Ob das gewollt ist, müssen die Beteiligten unter sich klären.
Vermittlungsplattformen für Privatkredite mit Zinszahlungen
Die online agierenden Vermittlungsplattformen für Privatkredite stehen nur Privatpersonen offen. Rein gewerblich handelnde Kreditgeber sind von dieser Form der Kreditvergabe ausgeschlossen. Nach der Registrierung tritt die Privatperson dann entweder als Kreditgeber oder als Kreditnehmer auf. So erklären Personen, die auf der Suche nach einem Kredit sind, einfach ihr Anliegen auf der Plattform. Andererseits stellen die Kreditgeber ihr Kapital zur Verfügung und ermöglichen so eine erfolgreiche Zusammenführung von Kreditnehmer und Kreditgeber.
Voraussetzung ist jedoch die Bonität des Kreditnehmers. So muss dieser in eine Schufaklausel einwilligen. Hierdurch soll der private Kreditgeber geschützt werden. Die Vermittlungsplattform leitet alle Zahlungen des Kreditnehmers an den Kreditgeber weiter. Ein Kontakt zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer besteht nicht. Vielmehr wird das Kreditgeschäft online über die Plattform durchgeführt. Die Kreditvergabe erfolgt gegen Zinszahlungen. Der so entstandene Zinsertrag muss vom Kreditgeber versteuert werden. Sollte es dennoch zu Zahlungsrückständen oder gar zu einem Kreditausfall kommen, wird der Kreditnehmer von der Vermittlungsplattform oft unterstützt. Als Kreditgeber sollten Sie sich über die Sicherungsmechanismen der Vermittler genau informieren.