400 Euro Job auf 450 gestiegen – Neuregelungen zum Minijob 2013
50 Euro mehr gibt es seit dem 01.01.2013 für Mini-Jobber. Doch Vorsicht ist geboten. Geringverdiener zahlen mit dem neuen Jahr auch automatisch einen Eigenanteil in die Rentenversicherung ein. Eine Befreiung davon ist jedoch möglich.
Geringfügigkeitsgrenze nun bei 450 Euro
Für Minijobber steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro. Nach wie vor zahlen Arbeitgeber jedoch die pauschalen Rentenversicherungs- beiträge. Gewerbliche Betriebe zahlen 15 und private Haushalte 5 Prozent für den Minijobber. Seit 2013 muss jedoch auch der Arbeitnehmer Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Widerspruch kann gegen diese Zahlung eingelegt werden.
Rentenversicherung auch für Minijobber
Der Grund für die neue Bestimmung ist die Vermehrung der Einzahler in die Rentenversicherung. Nach und nach sollen alle Arbeitnehmer Anteile in den Rententopf einzahlen. Bisher (bis 31.12.2012) konnten die Minijobber den Pflichtanteil des Arbeitgebers freiwillig aufstocken, um so in den Genuss voller Leistungen einer Rentenversicherung zu kommen. Diese umfassen zum Beispiel die Möglichkeit eine Riesterrente zu erwerben, die Teilnahme an der betrieblichen Vorsorge und den Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation.
Minijobs sind kein Ersatz für rentenversicherungspflichtige Arbeit
Bei monatlichen 450 Euro steigt die Rente jährlich um 4,45 Euro, das sind bei einem Arbeitszeitraum von 45 Jahren 200 Euro. Dieses Rechenbeispiel zeigt schnell und deutlich, Minijobs sind keine Option für Zukunftsorientierte Personen mit gewissen Ansprüchen auf ihren Lebensabend.