Lebensversicherung verkaufen – das sollten Sie beachten
Eigentlich ist alles ganz einfach: Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung treten Sie sämtliche Ansprüche an den Käufer der Police ab. Dieser wird Ihnen den im Vorfeld vereinbarten Geldbetrag überweisen und alle laufenden Prämienzahlungen übernehmen. Damit haben Sie gleichzeitig auf die Auszahlung der Vertragssumme nach Vertragsende verzichtet. Diese Ansprüche sind vollständig auf den Käufer der Lebensversicherung übergegangen.
Die Vorteile für den Verkäufer
Im Allgemeinen zahlt der Aufkäufer einen Geldbetrag, der etwa 5 Prozent oberhalb des Rückkaufswerts liegt. Den Rückkaufswert würde das Versicherungsunternehmen im Fall einer Kündigung auszahlen.
Die Grundvoraussetzungen
- Bei etwa 10 000 Euro muss der Mindestrückkaufswert Ihrer Lebensversicherung liegen.
- Dabei sollte der zur Disposition stehende Vertrag nur noch eine kurze Restlaufzeit haben.
- Wichtig ist auch, dass der Versicherer als solventes und innerhalb der Branche sicher und seriös eingestuftes Unternehmen gilt
Der genaue Vergleich verschiedener Angebote zahlt sich oft aus. Policenaufkäufer haben oft unterschiedliche Prioritäten und die Kaufkonditionen variieren stark. Deshalb ist es clever, bei mehreren Versicherungsunternehmen anzufragen.
Seriosität ist das A und O
Achten Sie darauf, dass der Käufer in spe Mitglied im Bundesverband für Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) ist. Denn alle Mitgliedsunternehmen haben sich den Qualitätskriterien des Verbands unterworfen. Mithilfe der Internetseite des Verbandes haben Sie die Möglichkeit, schwarze Schafe am Markt von vornherein auszuschließen: www.bvzl.de. Zusätzlich geben die zuständigen Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest Auskünfte über den Ruf des Käufers.
Finger weg von Ratenzahlungen
Lassen Sie sich den Kaufpreis vollständig in einer Summe auszahlen. Manche Aufkäufer fordern Sie auf, Ihren Verkaufserlös in geschlossene Fonds zu investieren. Diese Angebote sind oft unseriös, denn die Renditeversprechen sind meist abseits jeder Realität. Käufer, die überhöhte Summen auf Raten versprechen, sollten Sie genau prüfen und bei Bedenken keinesfalls akzeptieren. Verliert er zwischenzeitlich seine Zahlungsfähigkeit, sehen Sie ihr Geld zumeist nicht wieder.
Lebensversicherung verkaufen mittels Treuhand
Seriöse Aufkäufer ermöglichen den Verkauf über einen Treuhänder. Auf diesem Wege übergibt der Verkäufer der Lebensversicherung seinen Vertrag beispielsweise einem Notar oder einer Bank. Erst dann, wenn der ganze Geldbetrag vom Aufkäufer eingegangen ist, wird der entsprechende Vertrag an den Käufer abgetreten. Der Preis des sicheren Treuhand-Verfahrens liegt bei etwa 250 Euro.
Der Todesfallschutz
Als Verkäufer einer Lebensversicherung sollten Sie darauf achten, dass der Todesfallschutz aus dem veräußerten Vertrag auch für Sie als die versicherte Person bestehen bleibt. Stirbt der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit, haben die Erben einen Anspruch auf eine Todesfallleistung durch den Aufkäufer. In diesem Fall wird der Zweitmarktaufkäufer allerdings den Kaufpreis und die gezahlten Prämien vom Umfang der Todesfallleistung abziehen. Auch die Zinsen wird er berechnen.
Deshalb schmälert eine lange Restlaufzeit den Umfang des Todesfallschutzes. Jeder Aufkäufer wird bestrebt sein, den aufgekauften Vertrag zum Ende zu führen. Kündigen kann er ihn allerdings auch. In diesem Fall erlischt auch der Todesfallschutz. Deshalb bleibt der Verkauf der Lebensversicherung vorteilhafter.
Fallen beim Verkauf Steuern an?
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen fallen oft keine Steuern an. Hier ist das Datum des Vertragsabschlusses ausschlaggebend. Diesbezüglich sollten Sie sich durch das Finanzamt oder Ihren Steuerberater informieren lassen. Für den Ankäufer ist die Sachlage anders: Hier werden Steuern fällig. Mancher wird versuchen, die Steuerlast auf den Verkäufer abzuwälzen. Achten Sie auch deshalb auf das Kleingedruckte.