Ist Lohnsteuererklärung Pflicht oder nicht? Wer mit der Steuererklärung Geld sparen kann
Hinweis: Wir betrachten in diesem Artikel die Situation in Deutschland.
Die Steuererklärung: Kaum ein Thema bietet mehr Zündstoff an deutschen Stammtischen. Viele Bundesbürger wissen nicht, ob und wann eine Lohnsteuererklärung abgegeben werden muss und sind daher sehr verunsichert. Was die meisten Steuerpflichtigen jedoch nicht wissen ist, dass sich die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen lohnen kann. Was Sie beim Thema Steuern beachten müssen, erfahren Sie hier.
Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung! Oder doch nicht?
Um die Einkommensteuererklärung ranken sich allerlei Mythen. In der Bevölkerung hat sich der Gedanke eingebrannt, dass, wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, dies auch für den Rest seines Lebens machen muss.
Dieser Gedanke ist schlichtweg falsch. Wenn Sie keine Pflichtveranlagung haben, können Sie jedes Jahr neu entscheiden, ob eine Steuererklärung abgegeben werden soll oder nicht. Sie haben somit als Steuerpflichtiger immer die volle Kontrolle. Aufschluss kann ein Steuerseminar online geben. Hier finden Sie nützliche Tipps rund um das Thema Lohnsteuererklärung.
Für wen ist die Einkommensteuererklärung verpflichtend?
Einfach gesagt ist die Lohnsteuererklärung für jedermann Pflicht, bei dem Sachverhalte auftauchen, die zu einer Steuernachzahlung führen können.
Am häufigsten entsteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bei Heirat, wenn durch die Ehegatten die Steuerklassenkombination III und V gewählt wird. Klassischerweise kann es hierbei immer zu Nachzahlungen kommen. Das liegt daran, dass oftmals die gezahlte Steuer bei dem geringer verdienenden Ehegatten nicht ausreicht, um die gesamte Steuerlast der Ehepartner aufzufangen.
Doch auch in anderen Fällen besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung:
- Rentner mit Rentenbezügen oberhalb des Grundfreibetrags
- Arbeitnehmer, wenn diese Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Ähnliches) beziehen.
- Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder als Gewerbetreibender
- Bei Lohnsteuerklasse II
- Wenn ein Freibetrag zum Lohnsteuerabzug auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist
- Bei Lohnsteuerklasse VI
- Der Arbeitgeber bei Zahlung einer Abfindung die sogenannte Fünftelregelung angewendet hat.
Bis wann muss die Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
Pflichtveranlagte müssen aktuell die Einkommensteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022 abgeben. Wird der Steuerpflichtige steuerlich beraten, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.08.2023.
Wichtig: Sollte das Finanzamt bereits eine Frist setzen, so ist diese verbindlich und sollte dringend eingehalten werden.
Etwas mehr Zeit haben Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich kann die Steuererklärung für bis zu vier Jahre rückwirkend erstellt werden. Bestimmte Fristen gelten dabei nicht.
Was passiert bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung?
Wird der allgemeine Termin oder die Frist des Finanzamtes durch den Steuerpflichtigen nicht eingehalten, so kann es zu Sanktionen kommen.
Wenn trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgegeben wird, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies ist in der Regel die ungünstigste Lösung für den Steuerpflichtigen, da das Finanzamt bei den Schätzungen immer sehr weit oben ansetzt. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung endet auch nicht mit der Schätzung. Es muss weiterhin eine Steuererklärung abgegeben werden. Wenn der Steuerpflichtige schon öfters seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, wird das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen, die mitunter recht hoch ausfallen können.
Als letztes Mittel kann seitens der Finanzverwaltung ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Wird dieses nicht gezahlt, kann im schlimmsten Fall eine Haftstrafe anstehen.
Für wen ist eine Einkommensteuererklärung keine Pflicht, aber nützlich?
Die durchschnittliche Erstattung liegt in Deutschland bei über 1.000 EUR. Jeder Steuerpflichtige, der Werbungskosten oder dergleichen vorzuweisen hat, sollte sich dringend überlegen eine Steuererklärung abzugeben.
Klassischerweise lohnt sich eine Steuererklärung, wenn:
- Der Fahrtweg zur Arbeit mindestens 15 km beträgt
- Arbeitsmittel auf eigene Kosten beschafft werden
- Eine Wechseltätigkeit vorliegt (beispielsweise Außendienstler, Bauarbeiter oder LKW-Fahrer)
- Spenden geleistet wurden
- Handwerker im eigenen Haushalt beschäftigt wurden
- Hohe Krankheitskosten oder ein Grad der Behinderung vorliegt
Die Liste ist nicht abschließend. Ein online Steuerseminar oder die Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe kann Aufschluss über die Möglichkeiten der Absetzbarkeit bringen und lohnt sich in vielen Fällen.