Wohngebäude energieeffizient sanieren – Welche Förderungen und günstige Kredite gibt es?
Die derzeit sehr niedrigen Bauzinsen und die andererseits ständig steigenden Energiepreise lassen derzeit viele Wohneigentumsbesitzer überlegen ihre Immobilien energieeffizient zu sanieren. Auch die derzeit angebotenen Finanzierungshilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erleichtern es vielen mit ihren Vorhaben zügig zu beginnen.
Günstige Kredite für energieeffiziente Sanierung
Nicht nur der Neubau oder der Ersterwerb, sondern auch die energieeffiziente Sanierung wird umfangreich gefördert. Hier gibt es Kredite je nach Energieverbrauch der Immobilie, ob 70, 55, 40 oder sogar Passivhaus, ab 1,41 % und bis zu 50.000 € je Wohneinheit und bis zu 5000 € Tilgungszuschuss.
Nicht jede Renovierung wird KfW gefördert
Beachten Sie, dass der mögliche Zuschuss einen Bau der Wohnung/des Hauses vor dem 01.01.1995 voraussetzt. Damit die Ziele einer effektiven Sanierung erreicht werden ist die Einbeziehung eines Sanierungsberaters im Vorfeld und für die Antragstellung dringend erforderlich. Unter Beachtung dieser Voraussetzungen bietet die KfW sehr günstige Darlehen. Dies bedeutet Kreditzinsen von 1 % effektiver Jahreszins, eine Kreditsumme von bis zu 75.000 € / Wohneinheit und dazu ein Tilgungszuschuss von bis zu 9.375 €. Für diese Darlehen sind unterschiedliche Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsjahre möglich.
Förderfähige Baumaßnahmen
Damit der Standard eines Energieeffizienzhauses erreicht wird sind beispielsweise folgende Baumaßnahmen förderfähig: Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen, Keller-/Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Türen, Erneuerung der Heizung, Einbau einer Lüftungsanlage, Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
Heizungsanlage sanieren
Soll die vor dem 01.01.2009 gebaute Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umgstellt werden, kann ab dem 1.03.2013 zusätzlich zu den Darlehen zur Sanierung ein Ergänzungsdarlehen der KfW bis zu 50.000 € beantragt werden. Die genauen Zinskonditionen werden zum 01.03.2013 veröffentlicht. Gefördert werden Heizungsanlagen wie thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m2 Bruttokollektorfläche, Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pelletheizungen, Holzhackschnitzelheizungen), Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kW.
Auch andere Einzelmaßnahmen oder der Kauf eines energieeffizient sanierten Gebäudes werden schon jetzt mit bis zu 50.000 € und 1 % effektiven Jahreszins gefördert. Die Anträge für die einzelnen Darlehen der KfW sind über die Hausbank zu stellen.