Überblick über die Tarifstruktur in der privaten Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung unterscheidet man nach sogenannten „Kompakt und Modul Tarifen“. Das Leistungsspektrum lässt sich bei den Modul Tarifen in den meisten Fällen selber zusammenstellen, da bei ambulanten Behandlungen (wie für Krankenhaus und Zahnarzt) verschiedene Tarife im Angebot sind. Die verschiedenen Module werden dann zu einem gesamt Paket zusammengefasst und ergeben den gewünschten Versicherungsschutz. Daraus ergeben sich etliche Kombinationsmöglichkeiten, die von der Grundsicherung bis zu Top Leistungen mit jeweils wählbaren Selbstbeteiligungen zusammenbestellbar sind.
Die Modul Tarife bestehen aus folgenden Komponenten
Ambulante Tarife
Hier werden Kosten für Arztbesuche, Therapeuten, Heilpraktiker sowie für Heilmittel und Medikamente erstattet. Auch Hilfsmittel wie Hörgeräte und Sehhilfen gehören dazu.
Zahn Tarife
Beim Zahn Tarif werden die Kosten für Zahnbehandlungen, Kontrolluntersuchungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz übernommen. Die Höhe der Leistung kann dabei selbst bestimmt werden. Bei Prophylaxe und Zahnbehandlungen kann eine Leistung von 80 bis 100 Prozent vereinbart werden. Beim Zahnersatz kann eine Erstattung von 40 bis 100 Prozent gewählt werden.
Stationäre Tarife
Dieser Tarif erstattet Kosten, die bei einer ärztlichen Behandlung, sowie bei einer Unterkunft in einem Krankenhaus entstehen. Dabei kann man wählen zwischen einem Mehrbettzimmer oder lieber ein Ein- bzw. Zweitbettzimmer. Auch lässt sich dabei wählen ob eine Versorgung durch den Stationsarzt oder dem Chefarzt durchgeführt werden soll.
Gesetzlicher Zuschlag
Personen, die über 20 Jahre alt sind, müssen einen „gesetzlichen Zuschlag“ in Höhe von 10 Prozent bezahlen. Diese Gelder werden angespart und sollen für eine Reduzierung der Beiträge sorgen.
Pflegeversicherung
Seit 1995 ist die Pflegeversicherung vorgeschrieben. Dabei erhalten Angestellte einen 50 prozentigen Zuschuss vom Arbeitgeber (maximal jedoch 36,20 Euro im Monat).
Tagegeld für Verdienstausfall
Wer arbeitsunfähig ist, muss mit entsprechenden Einkommensverlusten rechnen. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit protokolliert.
Bei den „Kompakt Tarifen“ sind die jeweiligen Leistungen dagegen fest vorgegeben. Dabei ist der gesamte Schutz in einem Tarif enthalten. Diese „Kompakt Tarife“ sind deutlich günstiger, bieten aber nur eingeschränkte Leistungen. Hier empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich.
Bei der privaten Krankenversicherung können noch zusätzliche Tarife wie z.B. Krankenhaustagegeld, Kur-Tarife, Pflegezusatzversicherungen und sogenannte Entlastungstarife (sie dienen im Rentenalter zur Beitragsreduzierung) gewählt werden. Weitere nützliche Informationen rund um das Thema private Krankenversicherung erhalten Sie auf ixpro.de dem Existenzgründerportal.